AGB
Allgemein
Die Straßenverkehrsordnung des jeweiligen
Landes, in welchem die Tour stattfindet, ist von jedem Teilnehmer
selbstverantwortlich einzuhalten.
Das gilt auch dann, wenn der Teilnehmer hinter dem jeweiligen Tour-Guide fährt.
Fahrzeuge
Die
Teilnehmer müssen Eigentümer des bei der Veranstaltung benutzten Fahrzeugs
sein, anderenfalls übernehmen die Teilnehmer die Erfüllung eventuell
entstehender Ansprüche des Fahrzeugeigentümers. Die Fahrzeuge müssen in einem technisch einwandfreien Zustand sein
und über eine Straßenzulassung verfügen. Für eine entsprechende Bereifung
sorgt der Teilnehmer.
Laute
Auspuffanlagen sind nicht erwünscht! Da wir das große Glück haben, Enduro-Fahren
legal in freier Landschaft betreiben zu können, wollen wir uns dort auch so unauffällig
wie möglich einfügen, ohne dabei auf Spaß zu verzichten. Nur möchten wir uns die
Akzeptanz der Bevölkerung natürlich möglichst weiterhin und
dauerhaft sichern, wir denken dass liegt auch im Interesse der Teilnehmer.
Einreiseformalitäten für Motorräder werden, soweit
der Transport in außereuropäische Staaten durch Mobiketours erfolgt, vom
Veranstalter übernommen. Bei Eigenanreise werden alle wichtigen und dem
Veranstalter bekannten Informationen
zur Verfügung gestellt.
Preise
Die genannten Eventpreise sind
Festpreise und enthalten alle in der jeweiligen Eventbeschreibung genannten
Leistungen.
Sicherheitsbestimmungen
Jeder
Teilnehmer sorgt selbstständig für seine vollständige Enduro- bzw. Moto-Cross-Schutz-Bekleidung,
Enduro-Stiefel (keine Turnschuhe, BW-Schuhe, etc.), Enduro-Helm, Handschuhe,
Knieprotektoren, sonstige Protektoren etc., und verpflichtet sich diese auch
während der gesamten Tour zu tragen.
Rücktritt
Stornokosten bei
Rücktritt, oder Termin-Verschiebung durch den Teilnehmer staffeln sich wie
folgt:* Bis 90 Tage vor Tour-Termin 30% des Tour-Preises (ohne
Berücksichtigung von Rabatten, oder anderen Nachlässen, mindestens jedoch 50,-
€), bis 60 Tage vor Tourstart 50% des Reisepreises, bis 40 Tage
vor Tour-Termin
65 %
des Tour-Preises,
bis 22 Tage
vor Tour-Termin
80% des Tour-Preises. Ab 21 Tage vor der
Veranstaltung beträgt die Stornogebühr 95%
des Tour-Preises
(Stellung eines
Ersatzfahrers durch den Teilnehmer ist i.d.R. möglich (Bearbeitungsgebühr 25,- €)). Es ist dem Teilnehmer freigestellt,
gemäß § 309 Ziff.5b BGB, einen geringeren, oder gar keinen entstandenen Schaden
nachzuweisen.
Flugtickets werden bei Rücktritt separat in voller Höhe dessen erstattet, wie von der
jeweiligen Fluggesellschaft geregelt, unbeschadet obiger Storno-Staffelung. Umbuchungen auf Ersatzteilnehmer sind bei
vielen Fluggesellschaften möglich, anfallende Umbuchungen und Umbuchungsgebühren der jeweiligen Airline sind in
solchen Fällen vom zurücktretenden Teilnehmer zu tragen.
Tour-Verschiebungen um wenige Tage durch Flugverschiebungen oder sonstige
Buchungsverschiebungen sind kein Rücktrittsgrund. Obige Stornoregelungen und
-staffelungen gelten für Mietmotorräder, oder sonstiges Equipement analog.
Nimmt ein Teilnehmer aus zwingenden, weder von ihm
noch vom Reiseveranstalter zu vertretenden Gründen, einzelne Reiseleistungen
ganz oder teilweise nicht in Anspruch, oder tritt der Kunde die Rückreise
vorzeitig an, so besteht grundsätzlich kein Recht auf Rückerstattung des
anteiligen Reisepreises.
Der Reiseveranstalter wird sich bei den
Leistungsträgern jedoch um Erstattung ersparter Aufwendungen bemühen, soweit
es sich nicht um völlig unerhebliche Leistungen handelt. Werden
Mietmotorräder früher zurückgegeben oder werden Meilenpakete/Kilometerpakete
nicht aufgebraucht, so ist eine anteilige Rückerstattung grundsätzlich
ausgeschlossen.
Rücktritt des Veranstalters
Der Veranstalter kann den Reisevertrag unbeschadet sonstiger Rechte aus
wichtigem Grund kündigen:
a) bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl: der Veranstalter informiert den
Teilnehmer in diesem Fall spätestes 21 Tage vor Reisebeginn, bei Fernreisen
Afrika und Asien, Südamerika mindestens 30 Tage vor Reisebeginn. Bereits gezahlte
Beträge werden ohne Abzug umgehend zurück gezahlt Ein weitergehender Anspruch
des Teilnehmers besteht nicht.
b) bei Ausschlussgründen siehe unter Ausschluss.
Leistungen
Die vom
Veranstalter zu erbringenden Leistungen sind der jeweiligen Event-Beschreibung
unter „Leistungen“ zu entnehmen.
Mit der Buchungsbestätigung wird dem Teilnehmer ein Reisepreissicherungschein,
gem. § 651 k, übergeben.
Weitere Infos, Einreisebestimmungen, Impfvorschriften,
landes- und tourspezifische Besonderheiten, Infos zur Ausrüstung,
Strecken usw. erhält der Teilnehmer im Vorfeld per landesspezifischen Briefing
per E-Mail.
Ausschluss
Ein
Teilnehmer kann ganz oder teilweise ausgeschlossen werden, wenn er die
Veranstaltung wiederholt stört oder den Anweisungen des Veranstalters und seiner Helfer
bzw. der Instruktoren wiederholt nicht Folge leistet. In diesen Fällen wird der
Teilnahmebetrag nicht zurückerstattet.
Zu den Ausschlussgründen zählen auch laute Auspuffanlagen ohne DB-Killer etc.
GPS
GPS-Geräte aller Art, GPS-Uhren, GPS-Tracker, Smartphones, Foto-Apparate mit
GPS, usw. sind auf allen Touren
ausdrücklich nicht erlaubt, es sei denn, die Ausschreibung einer Tour
erfordert ausdrücklich den Einsatz von GPS-Geräten. Das Aufzeichnen von
Touren oder auch nur Teilen davon ist strikt untersagt.
Die ausgearbeiteten
Strecken der jeweiligen Touren sind geistiges Eigentum von Mobiketours.
Verstößt ein Teilnehmer gegen das Verbot der Streckenaufzeichnung mit dafür
geeignetem Gerät, verpflichtet sich der Teilnehmer zu einer sofort fälligen
Vertragsstrafe von 5000,- €. Der Teilnehmer wird sofort, bzw. sofort nach
Ende der Tagestour, von der Tour bzw. Reise ausgeschlossen. Es entsteht
keinerlei Anspruch auf Erstattung des anteiligen Rest-Reisepreises.
Unbeschadet der Vertragsstrafe wird Mobiketours einen Schadensersatzanspruch
von mindestens 150.000,- € für Touren in Europa, und mindestens 250.000,- €
für Reisen in Afrika oder Südamerika durchsetzen. Die Vertragsstrafe wird
ebenso erneut bei jeder Veröffentlichung der aufgezeichneten Tour-Daten im Internet
fällig, der Schadenersatzanspruch verdoppelt sich in diesem Fall.
Allgemeines
Die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten ist
nicht Gegenstand der Touren, Trainings oder anderer Veranstaltungen.
Zu einzelnen Reisen gibt es
spezifische Briefings oder Tourleitfäden, rechtzeitig vor den Reiseterminen
per e-mail, soweit diese weitere Reisebeschreibungen, oder Ergänzungen enthalten,
haben diese dann tourspezifischen AGB-Charakter.
Bilder
Während
der Veranstaltung werden i.d.R. bei geeigneten Möglichkeiten Fotos gemacht,
welche den Teilnehmern nach Veranstaltung auf Wunsch auf einen mitgebrachten
USB-Stick bzw. SD-Card überspielt werden. Der Teilnehmer
stimmt einer eventuellen Verwendung der Fotos für Werbezwecke durch Mobiketours, im Rahmen von Werbematerial oder Internetauftritt, etc., ausdrücklich zu. Das
Urheberrecht und Copyright der Fotos liegt beim Veranstalter.
Zahlung
Mit
Anmeldung verpflichtet sich der Teilnehmer zur Zahlung einer Anzahlung,
Restzahlung 3 Wochen (bzw. 4 Wochen bei
außereuropäischen Reisen) vor
Reisebeginn, oder dem in der Buchungsbestätigung angegebenen Zahlungsziel, bzw.
bei späterer Meldung sofort. Mit Buchungsbestätigung wird ein Sicherungsschein
für Pauschalreisen übergeben. Erstattungen siehe unter Rücktritt.
* Bei Reisen, welche Flugbuchungen enthalten, muss
durch die Bearbeitungszeit der Airlines u.a. in manchen Fällen mit Wartezeiten
gerechnet werden. Diese Bearbeitungsfrist von manchmal 4-6 Wochen müssen wir uns
deshalb generell vorbehalten. Bei Umbuchung von Flügen wird die
Umbuchungsgebühr der jeweiligen Airline zzgl. der Bearbeitungsgebühr bei Mobiketours
(von min. 50,- €) in Rechnung gestellt.